Westminster Bekenntnis - Abendmahl

 

Das Westminster-Bekenntnis über das Abendmahl:

 

Artikel 29 – Vom Abendmahl des Herrn

 

Unser Herr Jesus setzte in der Nacht, in der er verraten wurde, das Sakrament seines Leibes und Blutes, genannt das Abendmahl des Herrn, ein, damit es in seiner Kirche bis ans Ende der Welt gehalten würde: zur immerwährenden Erinnerung an sein eigenes Opfer in seinem Tod; zur Versiegelung aller seiner daraus stammenden Wohltaten an den wahren Gläubigen; zu ihrer geistlichen Nahrung und ihrem Wachstum in ihm; zu ihrem weiteren Eifer im Dienst und in der Bindung an alle Pflichten, die sie ihm schulden; und zu einem Band und Pfand ihrer Gemeinschaft mit ihm und miteinander als Glieder seines verborge-nen Leibes. In diesem Sakrament wird Christus nicht dem Vater aufgeopfert, auch gar kein wirkliches Opfer für die Vergebung der Sünden von Lebenden und Toten vollzogen. Vielmehr handelt es sich nur um die Erinnerung an das eine Opfer, das er – ein für allemal – durch sich selbst am Kreuz dargebracht hat; so stellt es eine geistliche Opfergabe in Form jedes nur möglichen Lobpreises Gottes für die Wohltat der Vergebung dar. Deshalb erweist sich das römisch-katholische „Messopfer“, wie sie es nennen, als eine ganz abscheuliche Beschimpfung des einmaligen und einzigen Opfers Christi, das die alleinige Versöhnung für alle Sünden der Erwählten ist. Der Herr Jesus hat seine Diener beauftragt, sein Einsetzungswort vor den Menschen zu sprechen, zu beten und die Elemente von Brot und Wein zu segnen und sie damit von einem gewöhn-lichen Gebrauch zu einem heiligen abzusondern, das Brot zu nehmen und zu brechen, den Kelch zu nehmen und (wobei sie auch selbst teilnehmen) beides den Kommunikanten zu geben – aber an niemanden, der sich nicht dazu in der Gemeinschaft versammelt hat. Im Widerspruch mit dem Wesen dieses Sakra-ments und zur Einsetzung Christi stehen: Privatmessen oder der Empfang des Sakraments als Einzelperson von einem Priester oder irgend jemand anderem; ebenso die Verweigerung des Kelchs gegenüber den Gemeindegliedern; gottesdienstliche Verehrung der Elemente – deren Emporheben oder Umher-tragen zur Anbetung und Aufbewahrung zu irgendeinem angeblich gottes-dienstlichen Gebrauch. Wenn die äußeren Elemente dieses Sakraments ordnungsgemäß ausgesondert wurden, wie Christus es aufgetragen hat, so beziehen sie sich insofern auf ihn als den Gekreuzigten, als dass sie mitunter – wahrhaftig, doch nur sakramental – auf dieselbe Weise benannt werden, wie die Dinge, die sie repräsentieren, nämlich als Leib und Blut Christi. Dies geschieht, obwohl sie nach Wesen und natürlicher Beschaffenheit wahrhaftig und allein Brot und Wein bleiben, wie sie es zuvor gewesen sind. Jene Lehre, die eine Wandlung des Wesens von Brot und Wein in das Wesen von Christi Leib und Blut (allgemein Transsubstantiation genannt) durch die Weihe eines Priesters oder auf irgendeine andere Weise behauptet, ist nicht allein mit der Schrift im Widerstreit, sondern ebenso mit dem gesunden Menschenverstand und der Vernunft. Sie verfälscht das Wesen des Sakraments und ist immer noch die Ursache für vielfachen Aberglauben, ja gröbsten Götzendienst. Würdige Empfänger haben äußerlich an den sichtbaren Elementen dieses Sakramentes teil; innerlich empfangen sie den gekreuzigten Christus mit allen Wohltaten seines Todes und speisen sich an ihm wahrhaftig und wirklich im Glauben – jedoch nicht „fleischlich“ und leiblich, sondern geistlich. Demnach sind Leib und Blut Christi nicht leiblich, beziehungsweise „fleischlich“ in, mit oder unter Brot und Wein; doch sind sie in dieser Ordnung ebenso wirklich gegenwärtig, aber geistlich für den Glauben der Gläubigen, wie es die Elemente selbst für die äußere Sinneswahrnehmung sind. Obwohl gottlose Menschen und solche, denen das geistliche Verständnis fehlt, die äußeren Elemente in diesem Sakrament empfangen, empfangen sie doch nicht die durch sie bezeichnete Sache, vielmehr werden sie zu ihrer eigenen Verurteilung am Leib und Blut des Herrn schuldig, weil sie unwürdig hinzutreten. In dem Maß, wie solche Personen unfähig sind, sich an der Gemeinschaft mit ihm zu freuen, in dem Maß erweisen sie sich als unwürdig, am Tisch des Herrn teilzunehmen. Wenn sie in diesem Zustand verharren, dürfen sie nicht ohne groß Sünde gegen Christus an diesen heiligen Geheimnissen teilnehmen oder dazu zugelassen werden.