Westminster Bekenntnis - Rechtfertigung
Das Westminster-Bekenntnis über Berufung, Rechtfertigung und Annahme zur Kindschaft:
Artikel 10 – Von der wirksamen Berufung
Alle diejenigen, die Gott zum Leben vorherbestimmt hat, diese allein beruft er nach seinem Wohlgefallen zu seiner bestimmten und willkommenen Zeit wirksam durch sein Wort und seinen Geist aus dem Stand von Sünde und Tod, worin sie von Natur sind, zur Gnade und Erlösung durch Jesus Christus, indem er ihren Verstand erleuchtet, die göttlichen Dinge geistlich und zum Heil zu verstehen, ihr steinernes Herz wegnimmt und ihnen ein fleischernes Herz gibt, ihre Willens-regungen erneuert und sie durch seine allmächtige Kraft zum Guten bestimmt und sie wirksam zu Jesus Christus zieht, doch so, dass sie ganz freiwillig kommen, im Willen geweckt durch seine Gnade. Diese wirksame Berufung stammt allein von Gottes freier und besonderer Gnade, ganz und gar nicht von irgend etwas, was im Menschen vorausgesehen war, der darin ganz passiv ist, bis er – durch den Heiligen Geist belebt und erneuert – dadurch befähigt ist, seiner Berufung zu folgen und die darin angebotene und vermittelte Gnade zu empfangen. Die erwählten Kinder, die in ihrer Kindheit sterben, sind wieder-geboren und gerettet durch Christus mittels des Geistes, der wirkt, wann und wo und wie es ihm gefällt. Ebenso verhält es sich mit allen anderen erwählten Personen, die unfähig sind, durch den Dienst des Wortes äußerlich berufen zu werden. Andere, die nicht erwählt sind, kommen, obwohl sie durch den Dienst des Wortes berufen werden und einige allgemeine Wirkungen des Geistes haben mögen, doch niemals wirklich zu Christus und können deswegen nicht gerettet werden. Viel weniger können Menschen, die den christlichen Glauben nicht bekennen, auf irgendeine andere Weise gerettet werden, seien sie auch noch so fleißig, ihr Leben nach der natürlichen Offenbarung und den Vorschriften der Religion, die sie bekennen, einzurichten. Die Behauptung, sie könnten doch gerettet werden, ist sehr schädlich und zu verwerfen.
Artikel 11 – Von der Rechtfertigung
Diejenigen, die Gott wirksam beruft, die rechtfertigt er auch aus Gnaden, nicht indem er sie mit Gerechtigkeit erfüllt, sondern dadurch, dass er ihre Sünden vergibt und ihre Personen als gerecht erachtet und sie annimmt, nicht wegen irgend etwas, was in ihnen bewirkt oder von ihnen getan worden ist, sondern um Christi willen allein. Weder der Glaube selbst, nämlich der Glaubensakt, noch irgendein anderer evangelischer Gehorsam (wie die Umkehr zu Christus), wird ihnen als Gerechtigkeit angerechnet. Vielmehr erfolgt die Rechtfertigung da-durch, dass ihnen die Gerechtigkeit und die Sühne Christi angerechnet wird, wobei sie sich auf ihn und seine Gerechtigkeit verlassen und diese durch den Glauben empfangen; solch einen Glauben haben sie jedoch nicht aus sich selbst – er ist ein Geschenk Gottes. Der Glaube, nämlich Christus aufzunehmen und auf ihn und seine Gerechtigkeit zu vertrauen, ist das einzige Mittel der Recht-fertigung. Doch er ist in der gerechtfertigten Person nicht allein, sondern immer vereint mit allen anderen heilsamen Gnadengaben; so ist er kein toter Glaube, sondern ein Glaube, der durch die Liebe tätig ist. Durch seinen Gehorsam und Tod hat Christus die Schuld all jener völlig getilgt, die so gerechtfertigt sind. Zu ihren Gunsten leistete er der Gerechtigkeit seines Vaters eine angemessene, wirkliche und völlige Genugtuung. Doch insofern, als er von seinem Vater dahingegeben und sein Gehorsam und seine Sühne an ihrer Statt angenommen wurde, und beides freiwillig und wegen keiner Ursache in ihnen geschah, ist ihre Rechtfertigung allein Sache der freien Gnade. Deshalb soll in der Rechtfertigung des Sünders beides, die strikte Gerechtigkeit wie auch die reiche Gnade Gottes, verherrlicht werden. Gott hat von aller Ewigkeit her beschlossen, alle Erwählten zu rechtfertigen; so ist Christus in der Fülle der Zeit für ihre Sünden gestorben und um ihrer Rechtfertigung willen wieder auferstanden – trotzdem sind sie nicht gerechtfertigt, bis der Heilige Geist zu seiner Zeit ihnen Christus wirklich zu-eignet. Gott hört nicht auf, denjenigen, die gerechtfertigt sind, die Sünden zu vergeben, und obwohl sie aus dem Stand der Rechtfertigung nie mehr fallen können, so können sie doch durch ihre Sünden unter Gottes väterliches Miss-fallen geraten. Dabei haben sie nicht eher das Licht seines gnädigen Angesichts wieder über sich, bevor sie sich nicht selbst demütigen, ihre Sünden bekennen, um Vergebung bitten und ihren Glauben durch Umkehr erneuern. Die Recht-fertigung der Gläubigen im Alten Testament war in jeder Hinsicht ein und die-selbe wie die Rechtfertigung der Gläubigen im Neuen Testament.
Artikel 12 – Von der Annahme zur Kindschaft
All denen, die gerechtfertigt sind, gewährt Gott in seinem einzigen Sohn Jesus Christus, und um seinetwillen, an der Gnade der Kindschaft teilzuhaben: dadurch werden sie Kinder Gottes und genießen die entsprechenden Freiheiten und Vorrechte; Gottes Name wird auf sie gelegt, sie empfangen den Geist der Kind-schaft und haben mit aller Zuversicht Zutritt zum Thron der Gnade; sie sind befähigt, „Abba“, Vater! zu rufen und werden durch ihn wie von einem Vater in Erbarmen gehüllt, geschützt, umsorgt und gestraft. Doch niemals werden sie verstoßen, sondern sie sind versiegelt auf den Tag der Erlösung und ererben die Verheißungen als Erben des ewigen Heils.