Calvin (Institutio) - Taufe
VON DER HEILIGEN TAUFE.
Nach der Absicht Gottes bei Einsetzung der Taufe ergibt es sich von selbst, wie wir dieselbe gebrauchen und empfangen sollen. Denn sofern sie zur Stärkung und Belebung unsers Glaubens dienen soll, müssen wir sie empfangen, wie aus der Hand des Stifters selbst, und für gewiss und sicher annehmen, dass er selbst es sei, der durch das Zeichen zu uns rede, dass er selbst es sei, der uns reinigt, abwäscht, das Gedächtnis unserer Sünden tilgt; dass er selbst es sei, der seines Todes uns teilhaftig macht, der des Satans Reich zerstört, der unsere bösen Lüste dämpft, ja, der ein Leib mit uns wird, damit wir, mit ihm bekleidet, zu den Söhnen Gottes gezählet werden. Überzeugt, sage ich, müssen wir sein, dass er dies Alles innerlich an unserer Seele so wahrhaftig und gewiss leiste, als wir sehen, dass unser Leib äußerlich abgewaschen wird. Überhaupt erlangen wir aus diesem Sakrament nur soviel, als wir mit dem Glauben ergreifen. Wenn der Glaube fehlt, so gereicht es zum Zeugnis unserer Undankbarkeit, wodurch wir vor Gott straffällig werden, weil wir seiner in derselben uns erteilten Botschaft keinen Glauben beigemessen haben. Wir müssen frei mit allen Christen bekennen, dass wir leider eine Zeit lang die in der Taufe uns gegebene Verheißung aus Blindheit und Unglauben nicht ergriffen haben, und dass deshalb für jene Zeit die Taufe uns nicht im Geringsten genützet hat. Aber seitdem wir durch Gottes Gnade angefangen haben Buße zu tun, beklagen wir unsere Blindheit und Herzenshärtigkeit, dass wir gegen eine so große Gnade so lange undankbar gewesen sind. Übrigens glauben wir, dass jene Verheißung selbst, weil sie von Gott war nicht verschwunden, sondern stets kräftig und wahrhaftig geblieben sei. Denn wenn auch alle Menschen lügenhaft und treulos sind, so hört doch Gott nicht auf, wahrhaftig zu sein; wenn auch alle verloren sind, so bleibt doch Christus unser Heil. Darum wollen wir also denken: Gott verheißt uns durch die Taufe Vergebung der Sünden, und wird das, was er versprochen hat, allen Gläubigen sicher halten. Diese Verheißung ist uns in der Taufe angetragen worden; darum wollen wir sie im Glauben annehmen. Lange zwar ist sie unsers Unglaubens wegen für uns begraben gewesen wir wollen sie daher jetzt durch den Glauben uns wieder zueignen. Sofern aber die Taufe ein Zeichen unsers Bekenntnisses vor den Menschen ist, sollen wir dadurch öffentlich bezeugen, dass unser Vertrauen in der Barmherzigkeit Gottes, und unsere Reinheit in Vergebung der Sünden bestehe, welche uns durch Jesum Christum erworben ist; und dass wir in die Gemeine Gottes eintreten, um in Eintracht des Glaubens und der Liebe mit allen Gläubigen zu leben. Hierauf deutet Paulus hin, wenn er sagt, wir seien alle in Einem Geist getauft, damit wir alle Ein Leib seien (1 Kor. 12,13.). Jedoch ist es nicht recht, wenn Privatpersonen sich die Verrichtung der Taufe anmaßen; denn die Ausspendung derselben, so wie auch die des Abendmahls ist ein Teil des Kirchenamtes, welches Christus allein den Aposteln und ihren Nachfolgern übertragen, und wovon er die Taufe ihnen besonders befohlen hat (Matth. 28,19.). Denn man muss ja nicht meinen, als ob die Kinder, welche krank sind, wenn sie ohne Taufe stürben, darum aus dem Reiche Gottes ausge-schlossen wären. Denn Gott bezeugt, dass er unsere Kinder vor ihrer Geburt schon zu den seinigen zähle, weil er verheißt, dass er unser Gott sein wolle und unsers Samens nach uns. In diesem Wort ist ihre Seligkeit enthalten. Diese seine Verheißung ist wahrhaftig und kräftig, an und für sich und ohne Sakrament; und dieses ist bloß ein Siegel, nicht um der Verheißung Gottes, wie wenn diese an sich unkräftig wäre, erst Kraft zu geben, sondern uns dieselbe allein zu bestätigen. Wenn nur in Unterlassung der äußern Taufhandlung keine Nach-lässigkeit, noch Geringschätzung oder Sorglosigkeit stattfindet, so sind wir außer aller Gefahr.